Wenn Sie ein Objekt (auch ein unbebautes Grundstück), Haus, Wohnung (also auch Teileigentum) erwerben möchten, wird der Notar die Einsicht in den neuen elektronischen Gebäudeausweis verlangen.
Dieser ist ab sofort bei allen notariellen Verkäufen vorzuzeigen, ebenso ist der elektronische/digitale Gebäudeausweis bei allen neu erteilten Baugenehmigungen ab sofort verpflichtend.
Wenn Sie Ihr Haus, Wohnung oder auch unbebautes Grundstück im Moment nicht verkaufen möchten, müssen Sie diesen Ausweis noch nicht zwingend erstellen lassen, aber eben spätestens bei Verkauf.
Derzeit gibt es auch noch Übergangsfristen, welche im Einzelfall abgefragt und entschieden werden müssen.
Hingegen gilt für gewerbliche Objekte wie zum Beispiel touristische Unterkünfte, Büros etc. bereits jetzt die verpflichtende Ausstellung eines solchen elektronischen/digitalen Gebäudeausweises.
Der elektronische Gebäudeausweis bzw. die elektronische/digitale Gebäudeakte beinhaltet alle zum Objekt vorhandenen Unterlagen, Dokumente und Informationen wie zum Beispiel:
Erstellt wird dieser Ausweis von Ihrem beauftragen Architekt oder Bauingenieur. Der Gebäudeausweis wird über das Portal der Ingenieurskammer (TEE) erstellt und dieser zeigt dann quasi die ganze "Historie" eines Objektes auf. Und alle Änderungen die im Laufe der Zeit vorgenommen werden, werden laufend in dieser Akte aktualisiert, so dass immer ein aktueller Gebäudeausweis und "Historie" vorliegt.
Somit hat man übersichtlich alle Informationen über das Objekt zur Hand, sieht schnell welche Änderungen im Laufe der Zeit vorgenommen worden sind und man muss nicht mehr mühevoll alle Unterlagen separat zusammen tragen oder gar verschiedene Behörden für die Beschaffung der Unterlagen aufsuchen.
Dies ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Effizienz und schnelleren Bearbeitungszeiten bei Immobilienverkäufen oder beim Bau eines neuen Hauses in Griechenland, zudem sorgt der elektronische Gebäudeausweis auch für mehr Sicherheit für alle Beteiligten. Und fortschritlich ist er auch: Alles ist digitalisiert!
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