In der Vergangenheit galt in Griechenland bei nahezu allen Immobiliengeschäften Anwaltspflicht für Käufer und Verkäufer.
Diese Regelung wurde nun geändert und die Bürokratie bei Immobilienkäufen und -verkäufen weiter abgebaut.
Ab sofort gilt für Verkäufer keine Rechtsanwaltspflicht mehr - für Käufer erst ab einer Kaufpreissumme von 80.000 Euro.
Für Käufer empfehlen wir aber ganz generell auch weiterhin, einen Rechtsanwalt für den Kauf einer Immobilie zu beauftragen. Der Rechtsanwalt führt die Grundbuchrecherche durch, prüft die Lastenfreiheit, bereitet den Vertrag vor und unterzeichnet ebenfalls auf dem Kaufvertrag. Somit haben Käufer absolute Rechtssicherheit.
Für unsere Kunden wickeln wir grundsätzlich alle unsere Immobiliengeschäfte mit einer renommierten deutsch-griechischen Rechtsanwaltskanzlei ab.
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